Fahrtschreiber nach §57 d StVZO
Um die Zuverlässigkeit der von den Fahrtschreibern erzeugten Daten(Aktivitäten, Geschwindigkeit und Wegstrecke) zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass der Fahrtschreiber ordnungsgemäß funktioniert und eingesetzt wird, muss der Fahrtschreiber regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungen unterzogen werden.
Wann muss geprüft werden?
- alle zwei Jahre
- nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtschreiber(Fahrzeugeinheit oder sonstiger Komponenten)
- nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfangs des Fahrzeuges die sich aus einer Änderung der Reifengröße ergibt
- wenn die UTC-Zeit um mehr als 20 Minuten von der korrekten Zeit abweicht
- wenn das amtliche Kennzeichen geändert wird
Kosten
Generation 1 & 2: 280,00 € Brutto
Austausch: 130,00 €/Stunde
Batterietausch: 30,00 €